Wichtige Informationen zu den Medikamenten-Zuzahlungen

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Für die Höhe der Zuzahlungen ist der Medikamentenpreis maßgeblich:
  • Kostet ein Medikament 50 Euro oder weniger, muss der Patient pauschal 5 Euro zuzahlen - höchstens jedoch den Medikamentenpreis.
    Für ein Medikament, das 1,75 Euro kostet also 1,75 Euro und für
    ein Medikament, das 39,95 Euro kostet also 5 Euro.
  • Liegt der Preis des Medikaments zwischen 50 und 100 Euro, ist
    eine Zuzahlung von 10 Prozent gesetzlich festgelegt. Das heißt, für
    ein Medikament, das 68 Euro kostet, zahlen Sie 6,80 Euro zu.
  • Ab einem Medikamentenpreis von 100 Euro fällt einzig ein
    Pauschbetrag von 10 Euro an. Also müssen Sie auch für ein Medikament, das 170 Euro kostet nur 10 Euro zuzahlen.
  • Verbandmittel: 10% vom Abrechungspreis; Minimum 5 Euro und
    maximal 10 Euro.
  • Krankenkost bzw. Sondennahrung: 10% vom Abrechungspreis;
    Minimum 5 Euro und maximal 10 Euro.
  • Rezepturen (auch Methadon oder andere Sonderrezepturen):
    10% vom Abrechungspreis; Minimum 5 Euro und maximal 10 Euro.

WICHTIG!: Die Zuzahlung bei Rezepturen, Verbandmittel sowie Krankenkost oder Sondennahrung wird nur einmal berechnet, auch wenn mehrere Artikel der gleichen Kategorie auf dem Rezept stehen. Bisher musste zu jedem Artikel eine Zuzahlung geleistet werden.

Ihre Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben. Diese Summe wird vollständig zur Deckung der Defizite der Krankenkassen verwendet und verbleibt nicht in ihrer Apotheke.

Im Gegensatz zu Apotheken im Ausland ist die deutsche Apotheke
gesetzlich verpflichtet vom Kunden bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln eine Rezeptgebühr zu erheben.

Bei Heilmitteln (beispielsweise Massagen) müssen Sie jeweils 10% der Kosten zuzahlen und zusätzlich 10 Euro je Rezept. Verschreibt Ihnen Ihr Arzt also 6 Massagen, müssen Sie 10 Euro für das Rezept zahlen plus 10% der Kosten
für jede Massage.

Auch für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder ein Hörgerät fällt eine Zuzahlung von 10% je Hilfsmittel an - mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels. Eine Ausnahme bilden die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel wie Windeln bei Inkontinenz: Hier fallen Zuzahlungen von 10% je Verbrauchseinheit an, jedoch maximal 10 Euro pro Monat und Indikation. Diese Kosten sind hier also klar eingegrenzt.


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